Beglaubigte / Vereidigte Übersetzung

Übersetzung amtlicher Dokumente, von Behörden anerkannt, mit Stempel und Unterschrift.

ab 69,00 € pro Dokumentenseite

2–3 Werktage übliche Bearbeitungszeit. Express in 24 Stunden verfügbar.

Beglaubigte / Vereidigte Übersetzung

Für wen geeignet

  • Sie reichen ein Dokument bei einem deutschen Standesamt, einer Ausländerbehörde, einem Gericht oder einer Hochschule ein.
  • Sie müssen eine Geburts-, Heirats-, Scheidungs- oder Sterbeurkunde übersetzen lassen.
  • Sie benötigen die Anerkennung eines Diploms, Zeugnisses oder einer beruflichen Qualifikation.
  • Sie beantragen ein Visum, einen Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung.
  • Ihr Unternehmen benötigt die beglaubigte Übersetzung eines Handelsregisterauszugs oder einer Gründungsurkunde.
  • Eine Behörde hat Ihnen mitgeteilt, dass eine „beglaubigte" oder „vereidigte" Übersetzung erforderlich ist – und Sie sind sich nicht sicher, was das genau bedeutet.

Leistungsumfang

  • Übersetzung durch eine Person, die für diese Dokumentenart zur Beglaubigung befugt ist.
  • Der Beglaubigungsvermerk, Stempel und die Unterschrift, die deutsche Behörden erwarten.
  • Ein signiertes, gesiegeltes PDF, bereit zur digitalen Einreichung.
  • Eine kostenlose Korrekturrunde, falls das Format für die empfangende Behörde angepasst werden muss.

Bearbeitungszeit: Übliche Bearbeitungszeit: 2–3 Werktage bei 1–2 Seiten. Express 24 Stunden: +39,00 €.

Dateiformate: Akzeptiert: PDF, JPG, PNG-Scans, Word. Das Original bleibt bei Ihnen – ein deutlicher Scan oder ein Foto genügt.

So läuft diese Leistung ab

01

Senden Sie uns einen Scan.

Ein Foto mit dem Smartphone oder ein Scan genügt. Das Original muss nicht verschickt werden.

02

Wir weisen eine befugte Fachkraft zu.

Passend zum Sprachpaar und zu den Vorgaben der empfangenden Behörde.

03

Wir übersetzen, beglaubigen und prüfen das Format.

Beglaubigungsvermerk, Siegel und Layout folgen dem, was deutsche Behörden erwarten.

04

Sie erhalten ein signiertes, gesiegeltes PDF – und eine Papierkopie, falls bestellt.

Per E-Mail sofort, per Post innerhalb der genannten Frist bei der beglaubigten Papierkopie.

Preise für diese Leistung

ab 69,00 € pro Dokumentenseite

Preisbestimmende Faktoren

Sprachpaar (Deutsch⇄Englisch ist im Preis enthalten, andere Sprachpaare +15,00 €), Dokumentenart (Standard-Personenstandsurkunde oder erweitert), zusätzliche Seiten (+45,00 € je Seite), Express 24 Stunden (+39,00 €), beglaubigte Papierkopie per Post (+8,90 € innerhalb Deutschlands).

Zur vollständigen Preisliste →

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Beglaubigte Dokumentenübersetzung

Übersetzt und beglaubigt im Format, das deutsche Behörden, Gerichte und Hochschulen erwarten. Digitales PDF inklusive; beglaubigte Papierkopie optional.

+45,00 € je zusätzliche Seite

69,00 €

pro Dokumentenseite

inkl. 19 % USt. 11,02 € · Netto: 57,98 €, zzgl. USt.

Eine beglaubigte Übersetzung, die Ihre Behörde anerkennt – ab 69,00 € pro Dokumentenseite.

Muss das Dokument für die Verwendung im Ausland legalisiert werden? Ergänzen Sie Apostille & Legalisation.

Benötigen Sie weitere beglaubigte Kopien für mehrere Behörden? Ergänzen Sie Zusätzliche beglaubigte Kopie.

Was „beeidigt" oder „vereidigt" tatsächlich bedeutet

In Deutschland wird eine beglaubigte Übersetzung von einer Person angefertigt und unterschrieben, die vor einem deutschen Gericht vereidigt (beeidigt) oder ermächtigt wurde. Genau diese Vereidigung, zusammen mit dem Beglaubigungsvermerk, dem Stempel und der Unterschrift auf dem Dokument, ist es, was deutsche Behörden, Gerichte, Standesämter und Hochschulen unter einer „beglaubigten" oder „vereidigten" Übersetzung verstehen. Wir arbeiten für die Sprachpaare und Dokumentenarten, die wir beglaubigen, mit entsprechend befugten Übersetzer:innen zusammen – Ihre Übersetzung trägt damit genau das, was die empfangende Stelle sehen muss, und nicht nur die Zusicherung, dass sie korrekt ist.

Verlangt Ihre Behörde zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung eine Apostille oder eine weitergehende Legalisation, übernehmen wir das ebenfalls – siehe Apostille & Legalisation.

Wird ein von uns beglaubigtes Dokument von der Behörde, bei der Sie es eingereicht haben, aufgrund eines Fehlers unsererseits abgelehnt, übersetzen und beglaubigen wir es kostenlos neu.

Was „beeidigt" oder „vereidigt" tatsächlich bedeutet

FAQ zu Beglaubigte / Vereidigte Übersetzung

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