Leistung
Juristische Übersetzung
Verträge, Schriftsätze und Compliance-Dokumente, übersetzt von Fachübersetzer:innen für Recht.
ab 199,00 €
Übersetzung amtlicher Dokumente, von Behörden anerkannt, mit Stempel und Unterschrift.
ab 69,00 € pro Dokumentenseite
2–3 Werktage übliche Bearbeitungszeit. Express in 24 Stunden verfügbar.
01
Senden Sie uns einen Scan.
Ein Foto mit dem Smartphone oder ein Scan genügt. Das Original muss nicht verschickt werden.
02
Wir weisen eine befugte Fachkraft zu.
Passend zum Sprachpaar und zu den Vorgaben der empfangenden Behörde.
03
Wir übersetzen, beglaubigen und prüfen das Format.
Beglaubigungsvermerk, Siegel und Layout folgen dem, was deutsche Behörden erwarten.
04
Sie erhalten ein signiertes, gesiegeltes PDF – und eine Papierkopie, falls bestellt.
Per E-Mail sofort, per Post innerhalb der genannten Frist bei der beglaubigten Papierkopie.
ab 69,00 € pro Dokumentenseite
Preisbestimmende Faktoren
Sprachpaar (Deutsch⇄Englisch ist im Preis enthalten, andere Sprachpaare +15,00 €), Dokumentenart (Standard-Personenstandsurkunde oder erweitert), zusätzliche Seiten (+45,00 € je Seite), Express 24 Stunden (+39,00 €), beglaubigte Papierkopie per Post (+8,90 € innerhalb Deutschlands).
Zur vollständigen Preisliste →Übersetzt und beglaubigt im Format, das deutsche Behörden, Gerichte und Hochschulen erwarten. Digitales PDF inklusive; beglaubigte Papierkopie optional.
Muss das Dokument für die Verwendung im Ausland legalisiert werden? Ergänzen Sie Apostille & Legalisation.
Benötigen Sie weitere beglaubigte Kopien für mehrere Behörden? Ergänzen Sie Zusätzliche beglaubigte Kopie.
In Deutschland wird eine beglaubigte Übersetzung von einer Person angefertigt und unterschrieben, die vor einem deutschen Gericht vereidigt (beeidigt) oder ermächtigt wurde. Genau diese Vereidigung, zusammen mit dem Beglaubigungsvermerk, dem Stempel und der Unterschrift auf dem Dokument, ist es, was deutsche Behörden, Gerichte, Standesämter und Hochschulen unter einer „beglaubigten" oder „vereidigten" Übersetzung verstehen. Wir arbeiten für die Sprachpaare und Dokumentenarten, die wir beglaubigen, mit entsprechend befugten Übersetzer:innen zusammen – Ihre Übersetzung trägt damit genau das, was die empfangende Stelle sehen muss, und nicht nur die Zusicherung, dass sie korrekt ist.
Verlangt Ihre Behörde zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung eine Apostille oder eine weitergehende Legalisation, übernehmen wir das ebenfalls – siehe Apostille & Legalisation.
Wird ein von uns beglaubigtes Dokument von der Behörde, bei der Sie es eingereicht haben, aufgrund eines Fehlers unsererseits abgelehnt, übersetzen und beglaubigen wir es kostenlos neu.